§2 Kernschülerrat


Abs. 1: Zusammensetzung

Neben den beiden Schülersprechern/-in werden vom Schülerrat acht weitere Mitglieder in den Kernschülerrat gewählt. Jedes Schülerratsmitglied ist wahlberechtigt und kann sich selbst als Kandidaten/-in vorschlagen. Die acht Kandidaten/-innen mit den meisten Stimmen sind für ein Jahr als Mitglieder des Kernschülerrates gewählt, die Kandidaten/-innen mit den darauffolgend meisten Stimmen sind als Vertreter/-innen der Kernschülerratsmitglieder gewählt.

               

Abs. 2: Aufgaben

Der Kernschülerrat ist ein Gremium innerhalb des Schülerrats. Der Kernschülerrat dient dem Schülerrat als kleineres Gremium zur Vorbereitung von Themen, welche aufgrund der Komplexität im Schülerrat sonst nur schwer zu bearbeiten wären. Der Kernschülerrat wird von den Schülersprechern/-innen einberufen, wenn diese den Bedarf einer Sitzung sehen. Wenn auf Seiten des Schülerrats der Wunsch besteht, dass der Kernschülerrat sich mit einem bestimmten Thema auseinandersetzt, dann kann der Kernschülerrat entscheiden, ob er diesem Wunsch folgen will.

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