§5 Gesamtkonferenzvertreter/-in


Abs. 1: Wahlen

Neben den beiden Schülersprechern/-innen werden vom Schülerrat 18 (von der Gesamtschülerschaft abhängig: siehe NSchG) weitere Mitglieder in die Gesamtkonferenz gewählt. Jedes Schülerratsmitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt und kann sich selbst als Kandidaten/-in vorschlagen. Für alle Jahrgänge werden je zwei Mitglieder gewählt. Die Anzahl der Vertreter/-innen pro Jahrgang kann vom Schülerrat aber individuell bestimmt werden.

 

Abs. 2: Aufgaben

Die Mitglieder der Gesamtkonferenz nehmen an den zwei Mal im Jahr stattfindenden Gesamtkonferenzen teil. Sie vertreten dort die Schülerschaft und haben dasselbe Stimmrecht wie die Lehrkräfte. Die Protokolle der Gesamtkonferenz werden von den Schülervertretern/-innen, die an der Gesamtkonferenz teilnehmen, im Schülerrat vorgestellt.
Sie tragen bei Gesamtkonferenzen die Interessen der Schülerschaft vor, die vorher im Schülerrat geäußert und gebündelt worden sind.

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