§7 Kreisschülerratsvertreter/-in


Abs. 1: Wahlen

Kreisschülerratsvertreter/-in und Stellvertreter/-in werden in der ersten konstituierenden Schülerratssitzung des Jahres gewählt. Das Amt beläuft sich auf zwei Jahre. Jeder/Jede Schüler/-in des Schülerrates kann sich selber zur Wahl stellen.

 

Abs. 2: Aufgaben

Der Kreisschülerratsvertreter/-in nimmt an Kreisschülerratssitzungen im Landkreis Celle teil.Er/Sie besitzt ein Meinungs- und Stimmrecht mit dem er/sie landkreisspezifische Wahlen und Diskussion beeinflussen kann. Es besteht zudem die Möglichkeit in den Landesschülerrat Niedersachsens gewählt zu werden.

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