SCHULORDNUNG

Unsere Schulordnung dient dazu, Ärger und Konflikte im täglichen Miteinander aller am Schulleben Beteiligten zu vermeiden. Die folgenden Regeln sind daher als gemeinsame Vereinbarung zu verstehen.

Vor Unterrichtsbeginn

Früh kommende Schüler* halten sich vor dem überdachten Haupteingang auf. Die Außentüren werden vor 7.00 Uhr geöffnet. Da die Bushaltestellen nicht blockiert werden dürfen, werden Schüler auf dem linken Parkplatz abgesetzt.

Allgemeines

Der Ordnungsdienst sorgt für die Sauberkeit im Klassenraum, das Wischen der Tafel und das regelmäßige Lüften.

Die Nutzung des Beamers durch Schüler ist generell untersagt. In der Mediothek stehen Arbeitsplätze zur Verfügung. Lautes Spielen muss vor allen Fenstern und auf den Fluren während der gesamten Unterrichtszeit unterbleiben.

Unsere Einrichtungsgegenstände und Lernmittel sind schonend zu behandeln. Im Gebäude sind Ball- und Laufspiele verboten. Alle bewegen sich rücksichtsvoll. Auf dem gesamten Gelände ist das Werfen mit Gegenständen nicht erlaubt. Kaugummi kauen und das Mitbringen von Glasflaschen sind verboten. Abfall gehört in die entsprechenden Abfallbehälter.

Die Bekleidung ist angemessen zu wählen. Bei Schulveranstaltungen sollte unsere Schulkleidung getragen werden. Jacken gehören an die Garderobenhaken. Geld sollte nur begrenzt mitgenommen werden und muss, wie auch die Buskarte und der Schlüssel, mit in die Räume genommen und möglichst am Körper getragen werden.

Fahrräder sind nur in den vorgesehenen Ständern abzustellen. Für grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden haften die Schüler und deren Erziehungsberechtigte.

Ohne Erlaubnis einer Lehrkraft/des Sekretariats darf kein Schüler das Schulgelände verlassen. Schüler der gymnasialen Oberstufe (Jg. 11-13) dürfen bei Vorliegen einer Genehmigungserklärung der Erziehungsberechtigten während ihrer unterrichtsfreien Arbeitszeit das Schulgelände verlassen, nachdem sie sich im Sekretariat abgemeldet haben. Nach ihrer Rückkehr müssen sie sich im Sekretariat zurückmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass beim genehmigten Verlassen der Schule nur der direkte Weg zur Wohnung und zur Schule versichert ist.

Pausenordnung

Innerhalb des Doppelstundenblocks wird der Unterrichtsraum lediglich kurz für den Gang zur Toilette oder zu den Schränken verlassen. Auf den Fluren muss Ruhe sein.

Zu Beginn der Pausen verlassen alle Schüler den Unterrichtsraum, alle Klassen- und Kursräume werden abgeschlossen. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht gestattet, die Schüler verbringen die Pausen auf dem Schulhof. Außerdem ist der Aufenthalt im Forum und in der Mensa erlaubt. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während der Pausen in allen für die Schüler geöffneten Bereichen gestattet. Die Schüler sind verpflichtet, im Schulgebäude Verschmutzungen durch Speisen und Getränke zu vermeiden und ggf. zu entfernen.

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

Bei Raumwechsel werden die Taschen zu Beginn der Pausen vor dem Raum des folgenden Unterrichts abgelegt. Im Erdgeschoss können alle Türen zum Hof genutzt werden. Die Türen und die Außentreppen im 1. Stock sind nur im Notfall zu benutzen. In den Pausen und Freistunden bilden die Türen des Haupteingangs die Grenze des Schulgeländes. Bei „Regenpausen“ bleiben alle im Haus. Aufenthaltsbereiche sind dann die Mensa, das Forum sowie die Klassenraumflure. Die Unterrichtsräume werden auch während einer „Regenpause“ abgeschlossen.

Den Schülern der Jahrgänge 11 bis 13 ist in den Pausen außerdem der Aufenthalt in den Fluren des Obergeschosses sowie im selbstorganisierten Arbeitsraum, in Freistunden darüber hinaus in nicht belegten Kursräumen bei Einhaltung der Zimmerlautstärke gestattet.

Nutzung internetfähiger Geräte („Handyordnung“)

Den Schülern ist das Mitführen privater Smart- oder Mobiltelefone, Smartwatches und Tablet-Computer sowie anderer internetfähiger Geräte grundsätzlich erlaubt. Die Geräte müssen jedoch in der Schultasche verstaut und ausgeschaltet sein.

Die Benutzung der Geräte ist den Schülern auf dem gesamten Schulgelände (im Schulgebäude ab den Außentüren und im umzäunten Bereich des Schulgeländes) mit Ausnahme des „Grünen Klassenzimmers“ untersagt. Die Schüler der Jahrgänge 11 bis 13 dürfen die genannten Geräte darüber hinaus zu Arbeitszwecken in ihrem selbstorganisierten Arbeitsraum nutzen.

 

Ausnahmen von dieser Regelung liegen dann vor, wenn die Lehrkraft den Einsatz der Geräte für ihre Unterrichtsstunde ausdrücklich erlaubt. Die Erlaubnis endet spätestens mit dem Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde oder des Unterrichtsblocks.

Bei mehrstündigen Klassenarbeiten und Klausuren sind alle bezeichneten Geräte vor Beginn der Prüfung auf dem Lehrerpult zu hinterlegen. Verstöße werden als Täuschungsversuch mit „ungenügend“ bzw. 00 Punkten geahndet. Die Geräte sind nicht versichert.

Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung gibt der betroffene Schüler nach Aufforderung durch die Lehrkraft das Gerät umgehend im Sekretariat ab. Hier wird der Empfang des Geräts bestätigt, der Schüler händigt die Bestätigung der Lehrkraft aus. Die Schule gewährleistet die angemessen sorgfältige Verwahrung des abgegebenen Geräts. Die Rückgabe an den Schüler erfolgt frühestens am Ende des Unterrichtstages für den betroffenen Schüler.

Wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsordnung haben nach jeweiliger Einzelfallprüfung und pädagogischem Ermessen die Sanktionierung durch die Schule im Rahmen des § 61 NSchG („Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen“) zur Folge. Die Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass wiederholte Verstöße gegen die Nutzungsordnung außerdem Eingang in die Beurteilung des Sozialverhaltens (sog. „Kopfnote“) des betroffenen Schülers finden können.

Lachendorf, August 2018

 

(J. Mollenhauer)

* Der verwendete Begriff Schüler umfasst alle Geschlechter.

nach oben
Drucken

Immanuel-Kant-Gymnasium  |  Telefon  0 51 45 / 10 00  |  info[at]gymnasium-lachendorf.de