§9 Feste Termine


In einem Schuljahr sollten im Regelfall mindestens vier bis sechs Schülerratssitzungen abgehalten werden.

Hierbei sollten vor allem vor und nach den Ferien Sitzungen abgehalten werden.
Pflicht ist es, sechs Wochen nach den Sommerferien in einem neuen Schuljahr, sobald Klassen- und Jahrgangsvertreter/-innen gewählt worden sind, eine Schülerratssitzung einzuberufen. In dieser werden die Vertreter/-innen für die verschiedenen Ämter gewählt. Schülerratssitzungen können jederzeit von dem/der Schülersprecher/-in außerhalb dieser festen Termine nach Bedarf einberufen werden.

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