§4 Schulvorstandsvertreter/-in
Abs. 1: Wahlen
Der Schülerrat wählt aus seiner Mitte heraus vier Mitglieder für den Schulvorstand des Immanuel-Kant-Gymnasiums Lachendorf. Jedes Schülerratsmitglied ist aktiv und passiv wahlberechtigt und darf sich selbst als Kandidaten oder Kandidatin vorschlagen. Die beiden Schülersprecher/-innen sind als Mitglieder bereits festgelegt und zudem werden alle zwei Jahre zwei weitere Mitglieder und zwei Vertreter/-innen für eine Dauer von zwei Jahren gewählt, sodass immer vier Mitglieder im Schulvorstand sind.
Abs. 2: Aufgaben
Die Mitglieder des Schulvorstands nehmen an allen Schulvorstandssitzungen teil. Sie vertreten dort die Schülerschaft und haben dasselbe Stimmrecht wie die Lehrkräfte. Die Protokolle der Schulvorstandssitzungen werden von den Schülervertretern/-innen des Schulvorstands im Schülerrat vorgestellt. Sie tragen bei Schulvorstandssitzungen die Interessen der Schülerschaft vor, die vorher im Schülerrat geäußert und gebündelt worden sind.