§6 Fachkonferenzvertreter/-in


Abs. 1: Wahlen

Von den Klassen- und Jahrgangssprechern/-innen werden in der ersten konstituierenden Schülerratssitzung des Jahres für jedes Schulfach ein/eine Fachkonferenzvertreter/-in und ein/eine Stellvertreter/-in gewählt. Jeder/Jede Schüler/-in des Schülerrates kann sich selbst zur Wahl stellen.

 

Abs. 2: Aufgaben

Die Mitglieder der Fachkonferenzen sind Mitglieder des Schülerrats und erfüllen die Voraussetzung der Belegung des Faches. Sie vertreten im Schülerrat fachspezifische Interessen des Faches, dessen Vertreter/-in sie sind. In den Fachkonferenzen vertreten sie die Schülerinteressen, klären Fragen die von Schülerseite bestehen und sind abstimmungsberechtigt. Sie stellen in den Schülerratssitzungen die Protokolle der Fachkonferenzen vor und klären offene Fragen der Schülerschaft.

 

 

nach oben
Drucken

Immanuel-Kant-Gymnasium  |  Telefon  0 51 45 / 10 00  |  info[at]gymnasium-lachendorf.de