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Formulare
Formulare zum Download
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Formulare für den schulischen Kontext zum Download nach Themen sortiert sowie unsere Schulordnung.
Formulare für das Betriebspraktikum 202708.-19.03.2027Das unterschriebene Anschreiben für die Betriebe wird über die Politiklehrer/innen ausgegeben.
Mögliche Orte für das Praktikum entnehmen Sie bitte den Karten:
SchulordnungAbsprachen, Regeln und Vereinbarungen für das tägliche SchulordnungSchulordnungAbsprachen, Regeln und Vereinbarungen für das tägliche Miteinander sind für ein positives Schulklima unerlässlich. Die folgenden Regeln sind daher als gemeinsame Vereinbarung zu verstehen.1. Alle am Schulleben Beteiligte gehen wertschätzend miteinander um. Das betrifft sowohl den sprachlichen Umgang als auch das Verhalten.2. Der Unterricht beginnt für LehrerInnen sowie für SchülerInnen pünktlich.3. Der/die KlassensprecherIn informiert das Sekretariat, wenn die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht erschienen ist.4. Die eigenständige Nutzung der technischen Einrichtungen in Unterrichtsräumen ist den SchülerInnen generell untersagt.5. Unsere Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Lernmittel sind schonend zu behandeln – absichtlich angerichtete Schäden müssen ersetzt werden. Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu verlassen.6. Schäden und Verschmutzungen von Räumen oder Gegenständen sind unmittelbar den Lehrkräften und/oder Hausmeistern zu melden.7. LehrerInnen und SchülerInnen leisten einen Beitrag zum Energiesparen, indem sie beim Verlassen der Räume die Fenster schließen und das Licht ausmachen.8. Kaugummi kauen ist verboten.9. Abfall wird getrennt in den vorgesehenen Behältern entsorgt (Gelber Sack, Papier- und Restmüll).10. Es ist angemessene Kleidung zu tragen. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen sowie in begründeten Einzelfällen sind möglich. Die Entscheidung trifft die Lehrkraft unter Berücksichtigung pädagogischer, sicherheitsrelevanter und rechtlicher Aspekte.11. Jede/jeder ist selbst für ihre/seine mitgebrachten Wertgegenstände verantwortlich. Die Schule übernimmt hier grundsätzlich keine Haftung.12. Lautes Spielen und Lärm muss vor allen Fenstern und auf den Fluren während der gesamten Unterrichtszeit unterbleiben.13. Im Gebäude sind Ball- und Laufspiele verboten. Alle bewegen sich rücksichtsvoll.14. Ohne Erlaubnis einer Lehrkraft darf während der Unterrichtszeit kein/e SchülerIn das Schulgelände verlassen. SchülerInnen der Jahrgänge 10-13 dürfen bei Vorliegen einer Genehmigungserklärung der Erziehungsberechtigten während ihrer unterrichtsfreien Arbeitszeit das Schulgelände verlassen, nachdem sie sich in die vom Sekretariat ausgelegten Listen eingetragen haben. Nach Rückkehr muss die Anwesenheit erneut über die Listen dokumentiert werden.Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim genehmigten Verlassen der Schule nur der direkte Weg nach Hause und zur Schule versichert ist.15. Fahrräder sind nur in den vorgesehenen Ständern abzustellen und daran anzuschließen. Für grob fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden haften die SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigte.16. Das Sitzen auf Fensterbänken ist grundsätzlich untersagt. Nutzung mobiler EndgeräteUnter mobilen Endgeräten verstehen wir z.B.Smartphones, Smartwatches mit SIM oder gekoppeltem Smartphone, Laptops, Notebooks und Tablet-PCs (z.B. iPads) und alle sonstigen, digitalen Geräte, die im Wesentlichen der Unterhaltung und dem Medienkonsum dienen.§1 Grundsätzliche Regeln:1. Digitale Endgeräte (außer Smartwatches) müssen mit dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet sein. Dies gilt auch für die Pausen. Eine bloße Stummschaltung ist nicht ausreichend. Die Geräte sind darüber hinaus außer Sichtweite zu verwahren (Schultasche). Bei allen mobilen Endgeräten muss die Zuschaltungs- und Mithörfunktion während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. 2. Als Ausnahme von § 1 Punkt 1 dürfen digitale Endgeräte nur nach Absprache mit der Lehrkraft und ausschließlich für unterrichtliche Zwecke und während der Unterrichtszeit genutzt werden. Ab dem Unterrichtsstart um 07.40 Uhr und in den Pausen ist die Nutzung von digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände außerhalb des Unterrichts nicht gestattet. 3. Klassenarbeiten, Klausuren und Tests: Vor Beginn von Klassenarbeiten, Klausuren oder Tests müssen alle mobilen Endgeräte (auch Smartwatches) bei der Lehrkraft abgegeben werden. 4. Das Nutzungsverbot endet mit dem Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss. 5. Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist die angemessene Nutzung von Smartphones und iPads/Tablets in den Aufenthaltsräumen des Jahrgangs grundsätzlich erlaubt.§2 AusnahmenAusnahmen zu §1 sind:1. Notfälle und begründete Ausnahmena) Die Nutzung eines digitalen Endgerätes ist ohne Erlaubnis in einem dringenden Notfall gestattet, der das Wählen der Nummern 110 oder 112 erfordert. In weniger dringenden Fällen nutzen die Schülerinnen und Schüler das Sekretariat, um einen wichtigen Anruf zu tätigen. Erziehungsberechtigte wenden sich im Bedarfsfall ans Sekretariat, um um eine Benachrichtigung ihres Kindes zu bitten.b) Die Nutzung ist in besonderen Fällen gestattet, sofern eine Lehrkraft sie genehmigt.c) Assistenz-Systeme (z.B. bei Diabetes) sind zu jeder Zeit (nach Information der Lehrkraft) gestattet. 2. Schulausflüge und Klassenfahrten§1 gilt grundsätzlich auch auf Schulausflügen und Klassenfahrten. Eine Lehrkraft kann aber eine private Nutzung genehmigen, wobei grundsätzlich die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden müssen.§3 VerstößeVerstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen die Nutzungsordnung mobiler Endgeräte, gilt ein dreistufiges Verfahren:Wird das mobile Endgerät zum ersten Mal eingesammelt, kann das Handy von der Schülerin/dem Schüler nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden.Bei wiederholtem Verstoß muss die Abholung während der Öffnungszeiten des Sekretariats durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.Darüber hinaus können bei weiteren Verstößen, neben der Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person, Erziehungsmaßnahmen erteilt werden.Volljährige Schülerinnen und Schüler können nach Unterrichtsschluss ihr mobiles Endgerät selbst abholen. Pausenordnung In den kleinen Pausen wird der Unterrichtsraum lediglich kurz für den Raumwechsel, den Gang zur Toilette oder zu den Schränken verlassen. Auf den Fluren muss Ruhe sein. Zu Beginn der großen Pausen verlassen alle SchülerInnen den Unterrichtsraum, alle Klassen- und Kursräume werden abgeschlossen. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht gestattet, die SchülerInnen verbringen die Pausen auf dem Schulhof. Außerdem ist der Aufenthalt in der Mediothek, im Forum und in der KANTine erlaubt. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist während der Pausen in allen für die Schüler geöffneten Bereichen (außer in der Mediothek) gestattet. Die SchülerInnen sind verpflichtet, im Schulgebäude Verschmutzungen durch Speisen und Getränke zu vermeiden und ggf. zu entfernen. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Bei einem Raumwechsel sollen die Taschen in den ersten 5 Minuten der Pausen vor dem Raum des folgenden Unterrichts abgelegt werden. Im Erdgeschoss können alle Türen zum Hof genutzt werden. Die Türen und die Außentreppen im 1. Stock sind nur im Notfall zu benutzen. In den Pausen und Freistunden bilden die Türen des Haupteingangs die Grenze des Schulgeländes. „Regenpausen“ werden angesagt und alle bleiben im Haus. Aufenthaltsbereiche sind dann die KANTine, das Forum sowie die Klassenraumflure. Die Unterrichtsräume werden auch während einer „Regenpause“ abgeschlossen. Schülerinnen und Schülern des 5. Jahrgangs steht während der bewegten Pause außerdem der Ganztagsraum zum Aufenthalt zur Verfügung. Den SchülerInnen der Jahrgänge 10 bis 13 ist in den Pausen und Freistunden außerdem der Aufenthalt in ihren jeweiligen Aufenthaltsräumen gestattet.Die Aufenthaltsräume, die Mediothek und der Ganztagsraum sind in den Pausen ausschließlich über den mittleren Treppenaufgang zu erreichen. Beschluss der Gesamtkonferenz vom 10.06.2026 (J. Mollenhauer)
Um für Ihr Kind oder bei Volljährigkeit für sich selbst das Verlassen des Schulgeländes während der allgemeinen Unterrichtszeit zu beantragen.
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