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Elternvertretung

Elternmitwirkung in der Schule ist ein Angebot. Wo es nicht angenommen wird, findet sie nicht statt!

Auf den folgenden Seiten möchten wir Sie über die Aufgaben und die Zusammensetzung des Schulelternrates des Immanuel-Kant-Gymnasiums Lachendorf informieren. Den Schulelternrat können Sie per Email über folgende Adresse anschreiben:
 

elternvertretung[at]gym-lachendorf.de

Vorsitzende des Schulelternrates

im Schuljahr 2023/24

Vorsitzender des SER: Susanne Liss

stellvertretende Vorsitzende des SER: Tamara Sander, Kerstin Loos

  • Der Schulelternrat (SER) ist die Vertretung aller Erziehungsberechtigten der SchülerInnen des Immanuel-Kant-Gymnasiums. Mitglieder des SER sind die Elternvertreter.

  • Der SER bringt die erzieherischen Belange der SchülerInnen aus der Sicht der Elternschaft in die Schule ein und beteiligt sich somit an der gemeinsamen Aufgabe, die Jugendlichen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Er unterstützt die Schule in der Erfüllung ihres Bildungsauftrages gemäß § 2 Nds. SchulG zum Wohl der SchülerInnen.

  • Der SER handelt durch seine Organe

    a) Schulelternrat (SER)

    b) Vorstand des SER

    1. Die Geschäfte des SER führt der Vorstand ehrenamtlich aus.

    2. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: - Die/der Vorsitzende des SER - 2 stellvertretende Vorsitzende des SER

    3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von dem SER aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

    4. Die/der Vorsitzende und die/der stellvertretende Vorsitzende werden jeweils in alleinigen Wahlgängen gewählt.

    5. Sollte während der Amtszeit eines Vorstandsmitglieds dessen Bestellung als Elternvertreter enden, so endet auch die Amtszeit.

    1. Nach außen vertritt den Vorstand des SER die/der Vorsitzende des SER, im Verhinderungsfalle sein(e) VertreterIn.

    2. Dem/der Vorsitzenden des SER obliegen insbesondere folgende Aufgaben:

    • Sie/er beruft die Sitzungen des SER ein und leitet diese.

    • Sie/er führt die Beschlüsse des SER durch.

    • Sie/er führt regelmäßig Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten in der Schule und des Unterrichtes.

    • Sie/er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben.

    • Sie/er unterstützt die Mitglieder des SER bei ihrer Arbeit.

    1. Der SER wird von der/dem Vorsitzenden des SER bzw. bei deren/dessen Verhinderung von der/dem StellvertreterIn in Textform einberufen. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.

    2. Der SER muss innerhalb von 14 Tagen einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder des SER oder der/die SchulleiterIn es verlangen.

    3. Der Einladung zur Sitzung des SER ist eine Tagesordnung beizufügen, die alle Punkte enthalten muss, über die abgestimmt werden soll. Weitere Vorschläge zur Tagesordnung müssen der/dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung in schriftlicher Form vorliegen. Über die Aufnahme in die Tagesordnung entscheidet dann der SER.

    4. Unter dem Punkt “Verschiedenes“ können keine Anträge gestellt und Abstimmungen darüber nicht durchgeführt werden.

    5. Die/der Vorsitzende des SER leitet die Sitzung des SER. Sie/er kann die Leitung einem anderen Vorstandsmitglied übertragen.

    1. Der SER ist immer beschlussfähig und fasst seine Beschlüsse unbeschadet der Regelung in § 8 mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Auf Verlangen eines Mitgliedes muss geheim abgestimmt werden. Zu jeder Sitzung des SER wird eine Teilnehmerliste geführt.

    2. Stimmberechtigt sind die gewählten KlassenelternvertreterIn und deren StellvertreterIn. Sofern ein Mitglied des SER zugleich VertreterIn in zwei oder mehreren Klassen ist, hat sie/er für jede Klasse ein Stimmrecht.

    3. Zu Beginn jeder Sitzung des SER erstattet die/der Vorsitzende des SER ihren/seinen Bericht. Anschließend ist der/dem zu jeder Sitzung einzuladenden SchulleiterIn Gelegenheit zu geben, über die augenblickliche Schulsituation zu berichten. Dies kann auch von einem anderen Mitglied der Schulleitung wahrgenommen werden. Auch die zu jeder SER Sitzung einzuladenden SchülervertreterInnen erhalten im Anschluss die Gelegenheit, ihren Bericht abzugeben. Sodann sind die weiteren Tagesordnungspunkte aufzurufen. Weitere Gäste können zu bestimmten Tagesordnungspunkten zu dem jeweiligen Thema eingeladen werden.

    4. Anträge auf Schluss der Debatte oder Schließung der Rednerliste können von allen Mitgliedern des SER gestellt werden.

    5. Über die Sitzungen des SER ist ein Protokoll zu führen, wobei die gefassten Beschlüsse und Beratungsergebnisse stichwortartig aufzuführen sind (Ergebnisprotokoll). Falls Änderungen in den Ergebnisprotokollen nötig sind, müssen nachträglich gekennzeichnet werden.

  • Diese Satzung kann nur vom SER mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die Beschlussfassung darüber ist nur zulässig, wenn die Mitglieder des SER unter Angabe dieses Tagesordnungspunktes mindestens zwei Wochen vorher zu der Sitzung des SER geladen worden sind.

Satzung
Schulelternrat (SER)

Zusammensetzung und Aufgaben

Der Elternvertreter und dessen Stellvertreter für die Klassenkonferenz werden von der Elternschaft der Klasse gewählt. Die Mitglieder der Gesamtkonferenz und der Fachkonferenzen werden vom Schulelternrat ebenfalls für die Dauer von zwei Schuljahren gewählt.

Aufgaben:

Die Eltern bringen die Meinungen und Stellungnahmen von Eltern in die Diskussion dieser Gremien ein.

Vor allem bei folgenden Punkten sollten Elternvertreter Wünsche und Anregungen einbringen:

  • Gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule

  • Durchführung von Schulfahrten

  • Einführung von neuen Schulbüchern

  • Zusammenarbeit der Lehrer mit der Elternvertretung

  • Regelungen zu den Hausaufgaben

  • Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung (Zensurengebung)

  • Schulordnung

  • Erzieherische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen bei verhaltensauffälligen Schülern

  • Verkauf von Waren im Schulbereich
     

Die Eltern sind an Weisungen ihrer Entsendegremien (Klassenelternschaft, Schulelternrat) nicht gebunden, sollten aber die mehrheitliche Meinung der Eltern vertreten. Vor allem sollten die Elternvertreter in den Konferenzen den Schulelternrat und die Klassenelternschaften regelmäßig über ihre Tätigkeit informieren.